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+ Datenschutzbeauftragte – keine Kontrolle, teilweise schwierige Datenlöschung Die Daten sind die Rohstoffe des 21. Jahrhunderts, das sagte die Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahr 2015. Die Privatsphäre solle man aber nur im Einklang mit der Wertschöpfung schützen, ein zu starker Datenschutz würde das Geschäftsmodell gefährden. Ich hatte im Jahr 2016 damit angefangen alles was möglich ist zu kündigen um so meine persönlichen Daten zu schützen. Es gibt in der BRD Datenschutzbeauftragte in den Bundesländern die noch kostenlos helfen können, alle Hinweise dazu und mehr übersichtlich der Reihe nach. Menschenrecht PrivatsphäreDie Privatsphäre gehört in der EU zu den Menschenrechten, Article 8 of the European Convention on Human Rights (ECHR), das gilt auch für die Erfassung und Sammlung von Daten.Rohstoff DatenDie Bezeichnung der Daten als Rohstoff beschreibt die Situation perfekt, denn allein sind Daten ziemlich nutzlos, erst die Aufbereitung bringt eine Wertschöpfung. Es können Profile von Nutzern und deren Gewohnheiten hergestellt werden, die dann wieder wirtschaftlich genutzt werden können. Es gibt eine Datenschutz Grundverordnung in der EU die aber nach Ansicht von Angela Merkel nicht zu weit gehen darf. Im November 2016 sagte Frau Merkel auf einer IT Konferenz in Saarbrücken erneut, das der Datenschutz in Deutschland zu streng sei und das „big data managment“ in Deutschland nicht möglich wäre. Die Frau Merkel weiß worum es geht, sie wurde selbst vom US Geheimdienst NSA ausspioniert und kommentierte das im Jahr 2013 richtig mit „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“. Die USA sind keine Freunde sondern die Besatzer Deutschlands, die BRD Regierung in Berlin wird nur geduldet. Das Sammeln von Daten und die Aufbereitung ist ein Riesengeschäft, die amerikanischen Unternehmen wie Google oder facebook machen Milliarden Gewinne weil sie Daten zu Werbezwecken perfekt aufbereiten.Internet nicht nutzenDer bestmögliche Datenschutz ist natürlich das Internet überhaupt nicht zu nutzen, laut Frau Merkel tun das in der BRD „Millionen von Menschen“, das sagte Sie im März 2017 auf der CeBit Messe in Hannover.BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V.Der BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. vertritt die Interessen der Unternehmen die mit den Daten Geld verdienen. Die Auflagen sollen möglichst gering sein damit man mit personalisierter Werbung leicht Geld verdienen kann. Der Standort Deutschland und Europa ist hier eindeutig schlechter, in den USA können die Firmen im Prinzip machen was sie wollen.http://www.bvdw.org KündigungIch hatte mich in der Vergangenheit nur bei Portalen oder Dienstleistern angemeldet um dort Produkte zu kaufen oder Dienstleistungen zu nutzen. Die Kundenbindungsprogramme von Fluggesellschaften erfassen persönliche Daten, die ich auch bei der reinen Flugbuchung angeben müsste. Der Vorteil diese Daten nicht ständig erneut einzugeben überwiegt meiner Meinung nach eindeutig. Die Betreiber sind zur Löschung von Nutzerdaten verpflichtet wenn sie nicht mehr erforderlich sind, das steht im §35 Bundesdatenschutzgesetz, das gilt für die meisten Foren oder Netzwerke die man meist kostenlos nutzen konnte. Die Betreiber von Online Shops haben wie normale Geschäfte auch eine Pflicht Rechnungen und Belege zu speichern, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus dem Handelsrecht und Steuervorschriften, in dem Fall kann man immerhin verlangen das der Zugang gesperrt wird. Die Kündigung kann man in folgenden Schritten machen, je nachdem was der Anbieter akzeptiert.1. Kündigung direkt online im Portal, diese Möglichkeit bieten nur wenige an. 2. Kündigung per e–mail, das sollte im Prinzip möglich sein. 3. Kündigung per Telefax, darauf reagieren viele Unternehmen, da sie ein Stück Papier mit Unterschrift in der Hand haben. 4. Kündigung per Briefpost, hier bekommt das Unternehmen eine rechtsverbindliche Kündigung mit Unterschrift. KündigungsschreibenEin Kündigungsschreiben sollte so einfach und so kurz wie nur möglich sein, hier meine persönliche Empfehlung.Sehr geehrte Damen und Herren, mit ihren Produkten und Dienstleistungen war ich immer sehr zufrieden, wegen der Vorratsdatenspeicherung in der BRD, Überwachungsaktionen der Geheimdienste BND, GCHQ, CIA und NSA, Datendiebstählen bei Unternehmen und Datenerfassung ohne meine Zustimmung durch private Internet-Unternehmen, Einsatz von Cookies u.s.w. reduziere ich meine Aktivitäten im Internet auf ein absolutes Minimum. Ich möchte hiermit meine Mitgliedschaft zum XX.XX.2016 fristgerecht kündigen. Bitte löschen Sie meine persönlichen Daten die nicht der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen und sperren Sie meinen Zugang zum Portal. Mit freundlichem Gruß Die meisten Kundenservice Center reagierten innerhalb von einer Woche, leider gab es auch massive Schwierigkeiten mit Fluggesellschaften wie Eurowings / germanwings. Lufthansa® Miles & More MeilenprogrammDas Meilenprogramm von Lufthansa® nennt sich Miles & More und richtet sich an alle Vielflieger, die öfters mit einem Star Alliance Partner oder einer Partner Airline fliegen. Ich hatte jahrelang nur schlechte Erfahrungen mit dem Programm gemacht und dann im Oktober 2015 gekündigt, letztlich auch weil die Daten in den USA verwaltet werden und somit die NSA darauf Zugriff hat.Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BfDIDie beste Informationsquelle für den Datenschutz in der BRD ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Name ist vielleicht etwas umständlich und lang gewählt. Es gibt grundsätzliche Informationen zum Datenschutz, Adresshandel, unerwünschte Werbung, Telekommunikation und aktuelle Meldungen.Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstraße 30 53117 Bonn Telefon +49 228 997799-0 Telefax +49 228 997799-550 e–mail poststelle@bfdi.bund.de PGP Verschlüsselung https://www.bfdi.bund.de Datenschutzbeauftragte in den BundesländernEs gibt in jedem Bundesland einen Datenschutzbeauftragten, man muss sich an den jeweiligen wenden in dem das Unternehmen seinen Firmensitz hat. Ich hatte das schon öfters machen müssen und der Aufwand hat sich gelohnt, hier einige Beispiele.germanwings / EurowingsIch hatte im Jahr 2015 mit sehr großen Aufwand meine germanwings Boomerang Mitgliedschaft gekündigt und mein Zugang wurde auch gesperrt. Die nötigen Schritte wie man die gespeicherten persönlichen Daten bei dem Unternehmen löschen kann habe ich auf der Seite genau beschrieben, hier der komplette germanwings (die neue) Bericht. Das war allerdings nicht erfolgreich denn am 12.07.2016 bekam ich erneut eine e–mail, diesmal vom germanwings Nachfolger Eurowings GmbH. Ich hatte mich an den „Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“ mit einer PGP verschlüsselten e–mail und folgenden Text gewandt:„erst einmal großes Lob für die Möglichkeit eine verschlüsselte e-mail zu senden. Hier mein kleines Problem, ich war Mitglied bei Germanwings Boomerang Club, die Kündigung und Löschung meiner Daten war letztes Jahr 2015 sehr aufwendig und kompliziert. Ich bekam jetzt im Juli 2016 erneut eine e-mail vomn dem juristischen Nachfolger Eurowings GmbH, Großenbaumer Weg 6, D-40472 Düsseldorf, das bedeutet also das meine persönlichen Daten NICHT gelöscht wurden sondern nur mein Boomerang Konto Zugang gesperrt wurde. Ich würde mich freuen wenn Sie den Datenschutzbeauftragten von dem Unternehmen kontaktieren könnten und veranlassen das meine Daten gelöscht werden. Eine Bildschirmaufnahme von der e-mail und Informationen der Boomerang Kündigung sende ich anbei. Mit freundlichem Gruß“https://www.ldi.nrw.de Ende August 2016 erhielt ich eine verschlüsselte e-mail vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 5 mit dem Text:„...Zwischenzeitlich liegt mir die Stellungnahme der Deutschen Lufthansa AG (als Konzern-Datenschutz auch für die Eurowings Aviation GmbH zuständig) vor...“ die angehängte PDF Datei mit der vollständigen e-mail war leider nicht zu öffnen. Die Sache sollte aber endgültig erledigt sein. Ich habe bei dem Konzern der seine gesamten IT Infrastrukturleistungen seit 2014 an den US Konzern IBM ausgelagert hatte sehr große Bedenken was mit meinen persönlichen Daten in den USA passiert. DriveNow Car sharingDer Datenschutz bei dem Unternehmen existiert im Prinzip nicht, im Mai 2013 hatte ich gekündigt und die Kündigung wurde bestätigt und mein Kundenkonto geschlossen. Meine Daten wurde leider nicht wie versprochen gelöscht, ich hatte auch später noch eine „Info e–mail“ bekommen, leider erhielt ich keine Rückmeldung auf meine Beschwerde. Im August 2016 bekam ich erneut eine e–mail von elisabeth.strunkmann@drive-now.com mit „Kundeninformation, Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ obwohl ich seit Juni 2013 definitiv kein Kunde mehr bin. Ich hatte mich diesmal an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht BayLDA mit einer PGP verschlüsselten e–mail und folgenden Text gewandt:“Hallo BayLDA Team, erst einmal Danke das ich Sie per PGP mail erreichen kann, leider verzichten immer noch viele Personen auf diese Möglichkeit sich gegen Spionage zu schützen. Ich habe ein Problem mit DriveNow GmbH & Co. KG, Seidlstraße 26, 80335 München. Das Unternehmen sendet mir in unregelmäßigen Abständen noch „Informations“ e-mail obwohl ich dort nicht Mitglied bin. Ich hatte selbst darauf hingewiesen und DriveNow kontaktiert, ohne Erfolg. Die Kündigung hatte ich im Mai 2013 im Internet im eingeloggten Zustand über das Kontaktformular mit folgenden Text:„Hallo DriveNow Team, hiermit möchte ich meine Mitgliedschaft kündigen, bitte bestätigen Sie meine Abmeldung kurz per e–mail. Mit freundlichem Gruß“ gemacht. Die Kündigung wurde ein paar Stunden später per e–mail bestätigt, mein Zugang wurde zum Ende des folgenden Monats gesperrt. Meine Daten wurden wohl nicht gelöscht.... Ich würde mich freuen wenn Sie DriveNow darüber informieren könnten das es nicht mehr erforderlich ist meine Daten zu speichern, ich bin an keinen weiteren e–mails interessiert.“.Der Datenschutzbeauftragte hatte beim Unternehmen angefragt und nach 21 Tagen eine schriftliche Stellungsnahme bekommen. DriveNow GmbH & Co. KG hatte nur meinen Newsletter gelöscht mich aber weiterhin als aktives Mitglied geführt. Der Fehler wurde behoben und die Sache ist damit erledigt. Ich hatte mich noch kurz beim Datenschutzbeauftragten bedankt, ohne die Hilfe hätte ich weiterhin e–mails bekommen und Drive Now hätte weiterhin den falschen Überblick über die Anzahl der tatsächlich aktiven Mitglieder.
undertoolDas Handwerker und Dienstleistungsportal Undertool hat nach eigenen Angaben über 50 000 Mitglieder und ist vom TÜV und von der Stiftung Warentest geprüft. Ich hatte Anfang Dezember 2016 mein Konto dort per Telefax und e–mail gekündigt, aber bis Ende Dezember 2016 keine Rückmeldung erhalten. Das Internetportal hat laut Impressum seinen Sitz in Mannheim im Bundesland Baden-Württemberg, ich hatte dann am 30.12.2016 den zuständigen Datenschutzbeauftragten mit einer PGP verschlüsselten e-mail und folgenden Text:„Hallo Team vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg, leider habe ich ein kleines Problem mit der Schließung meines kostenlosen Kundenkontos bei http://www.undertool.de/ Angaben laut Impressum Murafet Özdemir, Bärlochweg 1, 68229 Mannheim, Telefon 03222 1627277, Telefax 03222 1627277, e-mail kundenservice@undertool.de Ich hatte den Betreiber der Website mehrmals per Telefax und e-mail gebeten mein Kundenkonto Benutzername XXXXX zu schließen. Eine Antwort hatte ich nie erhalten und das Konto war am 30.12.2016 noch nicht geschlossen. Könnten Sie den Betreiber der Website kontaktieren und auffordern mein Kundenkonto zu schließen / zu löschen? Es gibt keine Kündigungsfrist und das Konto ist absolut kostenlos, es entsteht dem Betreiber kein Nachteil. Ich möchte das Portal in Zukunft nicht mehr nutzen und es besteht somit keine Notwendigkeit meine Daten weiterhin zu speichern. Ich danke jetzt schon einmal für ihrer Mühe! Mit freundlichem Gruß“ kontaktiert.e–mail poststelle@lfd.bwl.de PGP Key 0x4A325962
Eine Antwort per e–mail hatte ich gut 14 Tage später bekommen, „Ihre Beschwerde richtet sich gegen UnderTool.de. Gemäß den dortigen AGB wird UnderTool.de vertreten durch: FETT Ltd., Bahnhofstr. 4, 48683 Ahaus in Nordrhein-Westfalen.“. Ich hatte mich an die Angaben vom Impressum gehalten, demnach ist das Internetunternehmen in Mannheim, also Baden-Württemberg registriert, diese Angabe scheint falsch zu sein. Ich hatte mich dann mit einer verschlüsselten e–mail an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfahlen gewandt. https://www.ldi.nrw.de Die Mitarbeiterin vom der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW informierte mich am 1. März 2017 per PGP verschlüsselter e–mail darüber das. 1. Die FETT LTD. in 48683 Ahaus, Bahnhofstr. 4, nicht per Briefpost zu erreichen und die aktuelle ist Anschrift nicht zu ermitteln. 2. Die FETT LTD. telefonisch nicht zu erreichen ist. 3. Der Herr Murafet Özdemir, der immer noch im Impressum angegeben ist weder auf telefonische noch schriftliche Anfragen reagiert. 4. Der Vorgang deshalb geschlossen wird da es keinen Ansprechpartner gibt der auf Anfragen reagiert. Ich hatte meinen Zugang dann eneut überprüft und er wurde tatsächlich gelöscht, es scheint so als ob die Website noch betreut wird, darüber hatte ich die Mitarbeiterin vom der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW per verschlüsselter e–mail informiert, eine Bildschirmaufnahme angefügt und mich für die Bemühungen bedankt. VerivoxDas Portal Verivox bietet Kostenvergleiche für Strom, Gas, Internet, Mobilfunk, Versicherungen, Kredit, Geldanlage und E-Mobilität. Ich hatte mich angemeldet und da ich es nicht genutzt hatte wollte ich das Konto löschen. Es gibt im angemeldeten Zustand eine Übersicht , Meine Verträge, Vergleiche, Mein Umzug und Mein Profil, leider gibt es keine Schaltfläche „Konto löschen“.– Ich hatte am 15.02.2024 eine Bildschirmaufnahme von meinem Konto gemacht und den Text:„Hallo Verivox Team, ich möchte mein Konto löschen! Gruß“ eingefügt und als JPG an service@verivox.de mit dem Betreff „ich möchte mein Konto löschen!“ geschickt. – Man erhält von Verivox sofort eine Antwort mit einem Standardtext. – Nur 3 Minuten später erhielt ich von Verivox eine Antwort mit einer Vorgangsnummer und das der Kundenservice meine Anfrage bearbeiten wird. – Nach 2 Tagen erhielt ich von Verivox eine e-mail mit den Hinweis:„ .... wir haben Ihre Entscheidung zur Löschung Ihres Verivox-Kundenkontos von xxxx@xxx.de erhalten. Die Löschung Ihres Verivox-Kontos wurde zunächst nur vorgemerkt. Die endgültige Löschung Ihrer Daten erfolgt erst nach Ablauf von 30 Tagen....“ Der Text enthielt auch den Hinweis:„Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Ihr 7Pass Konto hiermit nicht gelöscht wird. Die Einstellungen Ihres 7Pass-Zugangs können Sie jedoch über den folgenden Link verwalten: profile.7pass.de Unter anderem können Sie dort auch einzelne Verknüpfungen zu anderen Angeboten entfernen oder Ihr 7Pass Konto vollständig löschen. “ (diesen Abschnitt hatte ich gar nicht mehr gelesen, 1. weil mir die Bestätignung der Löschung genügte und 2. weil ich bei der Anmeldung bei Verivox nicht darauf hingewiesen wurde das ich ein 7Pass Konto angelegt hatte. – Nach zwei Minuten kam eine weitere e-mail mit ähnlicher Nachricht das mein Konto und meine Daten .... gelöscht werden. – Mein Konto wurde nicht gelöscht und ich konnte mich noch anmelden, ich hatte am 30.03.2024 dann beim „Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg“ online ein Formular mit der Beschwerde ausgefüllt, das wurde mit einer e-mail bestätigt. – Einen Monat später am 29.04.2024 bekam ich eine e-mail vom LfDI das meine Beschwerde von Verivox bestritten wurde und keine Datenschutzverletzung vorliegen würden. – Ich hatte mich bei LfDI gemeldet und mitgeteilt das mein Kundenkonto immer noch nicht gelöscht wurde und das ich keine Nachricht von Verivox bekommen hatte. – Die LfDi hatte erneut Verivox kontaktiert und ich bekam nun die Auskunft das meine Daten gelöscht wurden ich meinen Zugang aber bei 7Pass vornehmen müsste. – Ich hatte dann die Website vom Single-Sign-On Dienst der ProSiebenSat1 Group aufgerufen und mein Konto dort löschen können. – Der Fall war somit geschlossen, ich hatte mich beim LfDI bedankt. Ich würde mich niemals wieder bei Verivox oder einem anderen Partner der ProSiebenSat1 Group anmelden, der Single-Sign-On Dienst hat meiner Meinung nach nur Nachteile. Es wäre viel besser wenn VERIVOX sofort bei der Anmeldung auf die 7Pass Website verweisen würde, warum eine Anmeldung dierkt bei Verivox überhaupt möglich ist kann ich nicht nachvollziehen, löschen kann man das Konto dort ja nicht.
dmozDie Website DMOZ „The Directory of the Web“ wurde von der US amerikanischen Firma AOL Inc. in 22000 AOL Way, Dulles 20166 VA domain-adm@corp.aol.com betrieben, es fand sich dort ein Eintrag zu dieser Website www.reiseberichte.bplaced.net. Es gab leider keine Möglichkeit den Link zu löschen, meine Kontaktversuche an „Editoren“ mit der Bitte um Löschung des Eintrages blieben leider erfolglos. Es gab meines Wissens keine Möglichkeit das Unternehmen zu zwingen den Internetlink zu entfernen. Das Problem hatte sich dann von selbst erledigt, die Website https://www.dmoz.org wurde am 17.März 2017 abgeschaltet.amazon.deDie Kontoschließung bei amazon.de ist etwas umständlich und das trotz dem Ziel das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu sein. Es gibt im persönlichen Online Portal keinen direkten Link, man muss einen Service Mitarbeiter kontaktieren. Der Link um den Kundenservice zu kontaktieren findet sich auf der „Hilfe und Kundenservice“ Seite, es wird als erstes Bestellung ausgewählt, das kann man ruhig nutzen. Es gibt keinen direkten Punkt um wegen allgemeinen Kontoeinstellungen den Kundenservice zu kontaktieren. Ich hatte dann den Chat gestartet und mich mit einem kurzen Text:„Guten Morgen Amazon Team,ich würde gerne wegen der Überwachung durch Geheimdienste wie BND, GCHQ, NSA und der neuen Vorratsdatenspeicherung mein Konto schließen“ gemeldet. Die Mitarbeiterin hatte eine e-mail mit Informationen zur Schließung angekündigt und innerhalb von ein paar Minuten gesendet. Die Kontoschließung geht natürlich nur wenn keine Bestellungen oder Rechnungen aktuell vorliegen und auch alle Transaktionen abgeschlossen sind. Die Kündigung bestätigt man einfach indem man auf diese e–mail direkt antwortet. Ich hatte noch einen kurzen Text geschrieben:„Hallo amazon Team, hiermit bestätige ich, das ich mein Konto schließen möchte, ich möchte mich für den guten Kundenservice bedanken, wegen der Überwachung durch Geheimdienste wie BND, GCHQ, NSA und der neuen Vorratsdatenspeicherung ziehe ich mich aus dem Internet zurück. Mit freundlichem Gruß“ hinzugefügt.Die Kontoschließung wurde noch per e–mail bestätigt und auch innerhalb von nur einer Stunde tatsächlich vollzogen, die Meldung beim Log In lautete:„Ein Problem ist aufgetreten Es konnte kein Konto mit dieser E–Mail–Adresse gefunden werden.“ Die Löschung ging tatsächlich sehr einfach und schnell, einfach vorbildlich. https://www.amazon.de ebay.deEs fallen extrem vielen Daten beim Online Kauf und Verkauf an, allein durch Kenntnis der Waren die man kauft oder verkauft kann man ein gutes Profil einer Person erstellen. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab 25. Mai 2018 zwingt auch ebay die Gesetze zu beachten. Es ist mir bislang nicht klar was mit meinen persönlichen Daten gemacht wird, ebay prahlte in einer e–mail Anfang Mai 2018 mit transparenteren Angaben für welche Zwecke die personenbezogenen Daten genutzt werden.Mitte Oktober 2018 bekam ich von eBay eine e–mail mit dem Hinweis das ich meine persönlichen Daten seit über einem Jahr nicht aktualisiert hätte. Ich sollte auf den Link „Schützen Sie Ihr eBay–Konto“ klicken, der führte auf die neu gestaltete Log In Seite. Die Anmeldung geht wie bisher mit der e–mail Adresse oder Nutzernamen und Passwort, neu war der Common Login mit einem facebook® oder Google™ Konto, ich kann aus Datenschutzgründen keinen dieser US amerikanischen Dienste nutzen. eBay forderte dazu auf die angezeigte e–mail und die Mobiltelefonnummer zu bestätigen, das ist wichtig falls man das Passwort wiederherstellen muss, würden die aktuelle e–mail Adresse und die aktuelle Mobiltelefonnummer benötigt. https://www.ebay.de ebay.esIch hatte einmal bei ebay Spanien ein Konto eröffnet, aber es wieder geschlossen da als Zahlungsmittel für private Verkäufe ab Mai 2016 nur noch PayPal™ zugelassen war. Ich hatte bereits massive Probleme mit PayPal™ und kann auf keinen Fall Zahlungen darüber abwickeln. Mein ebay Spanien Konto wurde angeblich geschlossen, leider bekam ich noch Werbe e–mails. Die letzte unerwünschte Werbe e–mail bekam ich am 15.06.2018 von ebayextra_es@reply-seller.ebay.com ich wurde auf Spanisch persönlich mit meinem deutschen eBay Namen kontakiert. Ich hatte mich über diese e–mail bei eBay Deutschland beschwert mit dem Text „NO NEWSLETTER!!!!! NO QUIERO NADA!!! und der Kopie der Werbe e–mail beschwert.“ Eine Antwort mit dem ebenfalls sinnfreien Text:„vielen Dank für Ihre Nachricht. Danke , dass Sie uns mitteilen, dass Sie kein Anliegen haben. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.“ hatte ich tatsächlich von customerhelp_de@ebay.com bekommen. Ich hoffe, das das Unternehmen verstanden hat das ich KEINEN Newsletter bekommen möchte und das nur Hass und keine Einkäufe bei mir auslöst.https://www.ebay.es wunderground.comDie US amerikanische Website vom „The Weather Channel“ nennt sich „Weather Underground“, wenn man die Startseite besucht erhält man seit der Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 einen Hinweis zur Privatspähre und der Datennutzung.– Es werden eine Vielzahl von Cookies diverser Anbieter wie AddThis, Akamai (aCerno), Crazimals, IBM Kenexa, Inellicast.com, Scribble Live, Share This Inc, The Weather Channel, The Weather Company, Whois Privacy Protect und Wunderground angewendet. – Um Funktionen der Website zu ermöglichen werden Cookies von Akamai (aCerno), Bitly, D3 Data-Driven-Documents, Energycast Trader, Equifax, First Derivatives plc., Gerwan, Gigya, IBM, ID5 Technology SAS, Internotions, Instagram, Nielson Marketing Cloud, ORC International Inc., Scene Stealer Limited, Scorecard Research, The Weather Channel, Twitter, Upland Software, UserVoice und Wistia eingesetzt. – Um Werbung nach dem Aufenthaltsort zu ermöglichen wird ein Cookie von Bils Media Limited eingesetzt. – Um Werbung nach ihren persönlichen Interessen zu ermöglichen werden Cookies von 161 Media .....bis ZypMedia vermutlich mehr als 100 Unternehmen eingesetzt! Man kann mit „Opt-out“ oder „Opt-in“ jedem Punkt zustimmen oder nicht zustimmen und das mit „SUBMIT PREFERENCES“ der Website mitteilen. Ich nutze diese Website nicht, da ich hier im Prinzip komplett “ausspioniert“ werde. Der Betreiber der Website sichert sich natürlich gegen solche Vorwürfe ab, da er die Zustimmung verlangt. https://www.wunderground.com C&A Online ShopDer C&A Online Shop hat kein direktes Kundenkonto, man wählt zuerst die Ware aus und geht dann zur virtuellen Kasse, dort kann man sich dann als registrierte Kunde mit e–mail Adresse und Passwort anmelden. Ich hatte die Kündigung im November 2016 per e–mail mit folgenden Text:„Hallo C&A Team, mit dem Online Shop war ich immer sehr zufrieden, trotzdem möchte ich mein Konto xxxx@xxx.de schließen. Ich möchte mich für den guten kundenservice bedanken, wegen der Überwachung durch Geheimdienste wie BND, GCHQ, NSA und der neuen Vorratsdatenspeicherung ziehe ich mich aus dem Internet zurück.“ gemacht. Diesen Text hatte ich in eine Bildschirmaufnahme vom Online Shop eingefügt wo meine Adresse sichtbar war und als JPG gesendet. Die Antwort kam nur 3 Tage später per e–mail, mein Kundenkonto wurde zurückgesetzt, ich bekam beim Versuch mich einzuloggen die Meldung:„E-Mailadresse oder Passwort ist nicht korrekt. Bitte wiederholen Sie die Eingabe.“, die Löschung wurde schnell und unbürokratisch vom Kundenservice gemacht.http://www.c-and-a.com/de/de/shop/index.html Hertz #1 Club AutovermietungEine Kündigung direkt im Online Portal ist nicht möglich, ich hatte deshalb im September 2016 eine e–mail an Hertz Deutschland mit folgenden Text:„Hallo Hertz Club Team, nach massiven Problemen mit Hertz Spanien möchte ich meine Mitgliedschaft hiermit kündigen. Gold Plus Five Star Mitglied Nr XXXXXX Name THOMAS XXXXX XXXXX Bitte löschen Sie mein Kundenkonto und meine persönlichen Daten und bestätigen Sie mir kurz den Erhalt der Kündigung. Mit freundlichem Gruß“ geschrieben. Eine verschlüsselte e–mail im PGP Standard wird nicht angeboten deshalb hatte ich den Text als JPG Datei gesendet. Eine Woche später erhielt ich von Hertz Deutschland eine Bestätigung mit einer Referenznummer per e–mail, das Profil wäre jetzt storniert. Der Log In funktionierte immer noch, es wurden nur die Kreditkartendaten gelöscht. Es gibt die Fehlermeldungen „Es liegen keine Kreditkarten Informationen vor und Für eine Gold Mitgliedschaft wird mindestens eine gültige Kreditkarte benötigt.“. Ich hatte Mitte September dann einen Brief an Hertz Irland mit folgenden Text:„Dear Hertz #1 Club Team, the german department already deleted my credit card information in my profil, Ref 59XXXX5 Please delete my account XXXXXXX1 and my personal data. The experience with Hertz España was extreme, I really do not want to have this again. I had another reservation G94XX42XXXX with Thrifty / Hertz Espana Ibiza which I canceled. There need to be changes in the qualtiy of the reservation by phone in Spain. If they do not know about the offer, they should find out. They should not book something else instead reservation G95XXX5XXX4 and lie to me and that I should not worry. The correct reservation H0XXX1XXXX9 was okay but due to the late pick up I had to stay one more night in the hotel. I wrote a registered letter to Hertz Spain but they did reply to me.“ gesendet. Die Kopien von der e–mail Hertz Deutschland, der Reservierung für 5,– €, eine Bildschirmaufnahme von meinem Profil und die Fotos der entwerteten Karten hatte ich beigefügt.Das Konto war auch 10 Tage nachdem die Löschung bestätigt wurde nicht gesperrt und der Log In funktionierte weiterhin. Ich hatte Bildschirmaufnahmen gemacht und die zusammen mit einer e–mail in Form einer PDF an Hertz Deutschland gesendet. Der Internet Support hatte sich noch am gleichen Tag gemeldet und die Löschung des Kontos in den nächsten Tagen angekündigt. Der Zugang war dann tatsächlich 4 Tage später gesperrt, ich erhielt die Fehlermeldung:„Mitgliedsnummer – Bitte geben Sie eine gültige Mitgliedsnummer ein, um sich einzuloggen, ein Passwort zu wählen / zu finden“. Die Kündigung zeigt wie schlecht es mit dem Datenschutz bei dem Unternehmen steht, nur auf mehrfachen Nachdruck wurde reagiert, sollte man Probleme mit der Sperrung vom Zugang haben kann man sich an den Datenschutzbeauftragten in Hessen wenden. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz für Deutschland in dem Bundesland Hessen. https://www.datenschutz.hessen.de AVIS® Preferred KundenbindungsprogrammIch hatte im Mai 2018 den Datenschutzbeauftragten in Hessen kontaktieren müssen, das geht sehr einfach über ein Formular auf der Website. Die Beschwerde muss mit Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, e–mail Adresse, Telefonnummer, „Gegen wen richtet sich die Beschwerde?“, „Worum geht es (Sachverhalt), darf der Namen gegenüber der verantwortlichen Stelle gennant werden, sonstige Bewerkungen und akzeptieren der Datenschutzbestimmungen abgesendet werden. Meine Beschwerde richtete sich gegen Avis Budget Autovermietung GmbH & Co. KG Zimmersmühlenweg 21 61437 Oberursel, Im September 2016 hatte mit AVIS mitgeteilt das meine Kundennummer gelöscht wurde, trotzdem bekam ich im Mai 2018 erneut eine e–mail bezüglich meiner Mitgliedschaft. AVIS hatte mich mit der Bestätignug der Löschung meines Kontos also nachweislich belogen, meine Daten wurden nicht gelöscht, das kann ich so nicht akzeptieren und sehe darin einen Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen.Eine Antwort hatte ich per Briefpost erhalten, mein Fall wurde unter einem Aktenzeichen geführt. Die Bildschirmaufnahmen die ich von den e-mail Nachrichten gemacht hatte enthielten nur den Empfänger „an mich“ und ist deshalb nicht lesbar. Das e-mail Programm Thunderbird macht das automatisch, zur Not kann man den Nachrichten Quelltext einsehen, da ist die gesamte e-mail verfolgbar. Ich hatte Mitte Juli 2018 mit einen Trick versucht mein Passwort wiederherzustellen, das funktinierte nicht, vermutlich hatte AVIS mein Kundenkonto jetzt wirklich endgültig gelöscht. Ich hatte mich noch bei der Mitarbeiterin vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bedankt. Ich hoffe die Sache mit dem AVIS® Preferred Kundenbindungsprogramm ist jetzt wirklich erledigt. Ich hatte Ende August 2018 eine neue Eingangsbestätigung per unverschlüsselter e–mail von „Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit“ bekommen, die Nachricht hatte ich ignoriert da die Sache für mich erledigt war. Eine Woche später erhielt ich einen Anruf auf meine spanische Mobiltelefonnummer und die Dame erklärte mir das es ein Zuordnungsfehler war. Ich hatte mich für den sehr guten Service und den Einsatz bedankt, ob meine Daten im AVIS® Preferred Kundenbindungsprogramm tatsächlich gelöscht wurden kann ich nicht überprüfen. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Geschäftsstelle Gustav-Stresemann-Ring 1 65189 Wiesbaden Telefon +49 611 1408-0 Telefax +49 611 1408 900 e–mail poststelle@datenschutz.hessen.de https://www.datenschutz.hessen.de AVIS® AutovermietungDie Newsletter sind ebenfalls gefährlich da hier kontrolliert wird ob man die Nachricht liest und ob sich dadurch das Verhalten verändert. Es werden einfach Bilder gesendet die man nicht sehen kann, die AVIS® Autovermietung informierte mit dem Text:„Diese E-Mail-Nachricht verwendet ein unsichtbares Bild (gif), um die Ergebnisse der E-Mail-Kampagne verfolgen zu können. Sie können diese Verfolgung für zukünftige E-Mails deaktivieren, indem Sie das automatische Laden von Bildern in Ihrem E-Mail-Programm deaktivieren.“ über dieses Kundenverfolgung. Das Unternehmen hält sich leider nicht an die Datenschutzbestimmungen, obwohl ich mein Kundenkonto gelöscht hatten und die auch bestätigt wurde bekomme ich weiterhin Nachrichten.Tops Supermarket Bangkok, ThailandDie Kündigung der Mitgliedschaft im Online Shop und der Spot Rewards Karte geht leider nicht online, ich hatte im Juni 2016 den Kundenservice per Kontaktformular im eingeloggten Online Portal das ich kündigen möchte da ich die SPAM e–mails nicht abbestellen kann. Ich hatte darum gebeten „to delete my account“, die Antwort kann bis zu zwei Werktage dauern. Ich hatte leider bis zum 08.07.2016 keine Antwort erhalten.Im Juli 2016 hatte ich versucht mit dem kostenlosen Internet Dienst HelloFax ein kostenloses Telefax mit folgenden Text:„Hello Tops Supermarket Team, could you please stop sending your Newsletter to xxx@xxxx.de !!! I contacted you many times but I still receive the unwanted e-mails from your company. Please delete my account Member Number XXXX I will not use any of your stores in the future. Kind regards“ zu senden, leider scheiterte es aus unbekannten Gründen oder weil ein Mensch den Anruf entgegengenommen hatte. Im September 2016 hatte ich per Briefpost erneut mit folgenden Text:„Dear Tops Supermarket Team, I contacted you many times that I do not want to receive e-mail and that I want to delete my account. You never replied to me and keep sending me junk mails. I will be in Bangkok in november and have to consult a lawyer to see if I have any legal rights, therefore I demand. 1. Delete my online account Member Number 9XXXXXXXXX9 2. Delete my e-mail XXXX@XXX.de Please inform me when you deleted my account and deleted all my personal data. More information is on my german website...“ gekündigt. Ich hatte noch ausgedruckte Bildschirmaufnahmen von den SPAM e–mails und meinen Kontaktversuchen angehängt. Der Versand kostete ab Deutschland als unversicherter Brief nur 0,90 €. Verbraucherschutzorganisation ThailandIm September 2016 hatte ich die thailändische Verbraucherschutzorganisation per Briefpost mit folgenden Text:„Dear Consumer Protection Board, I really hope you can help me with Tops Supermarket. (Angabe Anschrift) I contacted them many times that I do not want to receive e-mail and that I want to delete my account. They never replied to me and keep sending me junk mails. Could you contact them and ask them to1. Delete my online account Member Number 90XXXXXXXXXXX 2. Delete my e-mail XX@XXX.de (Angabe Telefonnummern und e–mail Adresse) More information is on my german website....“ kontaktiert. Ich hatte noch ausgedruckte Bildschirmaufnahmen von den SPAM e–mails und meinen Kontaktversuchen angehängt. Der Versand kostete ab Deutschland als unversicherter Brief nur 0,90 €. Ich hoffe diese thailändische Verbraucherzentrale kann Tops Supermarkt kontaktieren und zum Einlenken bewegen. Office of the Consumer Protection Board The Government Complex Building B, Flooor 5 Chaengwattana Road Thung Song Hong, Laksi Bangkok 10210, THAILAND http://www.ocpb.go.th Die Antwort kam sehr schnell nach circa 4 Tagen, nach dem vermutlichen Erhaltes meines Brief, mit folgenden Text:„We have been contacted Central Chaengwattana and informed them that you refuse to receive any promotion and news from them and please delete your information from the system. They understand the situation and proceed to delete your information from the system and you won’t receive any e-mail from them from now on. If you still receive e-mail from them, please inform us and we will help you handle this problem.“ Ich freue mich wenn ich tatsächlich keine unerwünschte e–mail Werbung bekommen sollte, mein Kundenprofil wurde leider noch nicht gelöscht, der Zugang war noch möglich. Ich hatte mich Ende September 2016 deshalb nochmal per e–mail an das Consumer Protection Board gewandt:„ Hello Sawat dee khap Junny, thank you very much for the help with Tops, I do not know yet if they still sending e-mails, but I hope so. Today I tried to log in my Tops member account and it was still working. I asked them many times to close that, because I will never be shopping with Tops in the future, they did not, if you can HELP. kind regards and koop khun khap“ Tops Supermarket hatte mir am selben Tag erneut zwei e–mails mit Werbung geschickt, meine Adresse wurde also nicht von dem Verteiler genommen. Ich hatte eine Bildschirmaufnahme gemacht und die mit einem Text per e–mail an das Office of the Consumer Protection Board geschickt. Die Antwort kam schon nach einer halben Stunde, um mein Mitgliedskonto zu löschen sollte ich ein Bild von meinem Reisepass senden. Ich kann das aus Gründen des Datenschutzes leider nicht machen, hatte aber eine Bildschirmaufnahme von meinem aktuellen Tops Supermarket gemacht und meine Reisepassnummer angegeben. Die Reisepassnummer mit der ich mich damals registriert hatte ist sowieso nicht mehr gültig, da ich einen anderen Reisepass habe. Diese Nummer sollte aber ausreichen mich eindeutig zu identifizieren und mein kostenfreies Kundenkonto endlich zu löschen. Das reicht nicht aus, zusätzlich wurde auch noch mein Geburtsdatum abgefragt. Die Mitarbeiterin vom Office of the Consumer Protection Board arbeitet mit viel Einsatz und konnte mir auch folgendes mitteilen:„ We hurry to contact Tops Supermarket for solve your problem. They inform us that their system required time to update around 5 days After that your online account will permanently delete from the system. First of all we would like to explain the situation to you. Your online account can collect Spot reward point and also use as the one card because it link to each other. You have 2 members number which are XXXXXXX (SpotReward) and XXXXXX (The1Card) After we investigate to your case with Tops Supermarket, We found that last time that we contact Tops Supermarket, they only update the system to delete you e-mail for cancellation of receive news. They still keep your account in the system even we inform them to delete your account. That’s why today you can log in to you account. But today we inform them that you won’t shop with them anymore and you extremely suffer from their spam mails. They confirm to delete your online account that mean you will unable to collect not only SpotReward point but also The1Card point. We try our best to solve your problem. If you still in trouble after 5 days please inform us immediately.“ Es ist also das erste Mal das bei Central Food Retail in der IT Abteilung sich wirklich mal um mein „Problem“ kümmert. Der Kundenservice hatte mich dann Anfang Oktober 2016 per e–mail kontaktiert und mitgeteilt:„Dear Khun XXX, we are sorry that you leave...We have deactivated your account on Top Online. You are always welcome back if you wish to shop with us again. Pleasure serving you Best regards“. Der Zugang wurde tatsächlich gesperrt, ich bekam die Meldung „Invalid useername or password“. Ich hatte die Kundenkarte dann zerschnitten und somit entwertet, ich plane keine Einkäufe bei Tops in der Zukunft. Ich hatte noch Bildschirmaufnahmen von den letzten Spam e–mails und der letzten e–mail gemacht und mich bei der Dame vom Office of the Consumer Protection Board per e–mail bedankt, ohne deren Hilfe es nicht möglich war mein Kundenkonto zu schließen. GoWabi, ThailandGoWabi Thailand ist ein Portal welches Schönheitsbehandlungen anbietet oder vermittelt, ich hatte Ende Januar 2018 einen Newsletter bekommen ohne das ich mich dafür angemeldet hatte. Es gab einen „unsubscribe from this list“ Link in der e–mail. Ich hatte den aber nicht genutzt und eine Bildschirmaufnahme von der unerwünschten Werbung gemacht und folgenden Text ergänzt:„Hello GoWabi Team, I have never registered for this newsletter, please delete me form this list and furthermore delete my personal data. Kind regards“ und per unverschlüsselter e–mail an wecare@gowabi.com geschickt.Gowabi Pte. LTD. No. 129/2, Sukhumvit Soi 55 (Thong Lor 7), Khlong Tan Nuea, Wattana Bangkok, Bangkok 10110 Thailand https://www.gowabi.com/en NetDebit®Der Finanzdienstleister NetDebit® bietet seit 2001 zuverlässige und sichere Zahlungen an um den Empfänger „unkenntlich“ zu machen. Die Bezahlung bei einem Portal wird dann mit einem anderen Namen auf der Kreditkartenrechnung erscheinen.https://www.netdebit-payment.de Hotel ThailandDas Hotel Reservierungsportal von MONO Travel, Hotel Thailand hatte ich zum ersten Mal im Februar 2006 genutzt, nach über 10 Jahren hatte ich es im Dezember 2016 gekündigt. Die erste Kündigung hatte ich in Thailand per Briefpost gemacht, da dies nur 3,– THB circa 0,08 € Briefporto kostete und einen geringen Zeitaufwand darstellte. Ich hatte leider keine Antwort erhalten und deshalb noch eine e–mail mit einer PDF geschickt. Ich hatte eine Bildschirmaufnahme von meinem Konto bei Hotel Thailand gemacht und einen kurzen Text geschrieben. Der Kundenservice hatte dann innerhalb von ein paar Tagen mein Konto schließen können, ich hatte mich für diesen guten Service noch per e–mail bedankt, das Portal Hotel Thailand kann man auf jeden Fall empfehlen, ich würde dort erneut ein Hotelzimmer buchen.http://www.hotelthailand.net Google™ LöschantragDas „Recht auf Vergessen“ gibt es erst seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Mai 2014, man kann personenbezogene Suchergebnisse löschen lassen. Das kuriose dabei ist, das es nur für google.de gilt, die Daten selbst löscht Google wohl nicht nur den Link bei den Suchergebnissen. Das europäische Urteil gilt auch nicht für google.com, trotzdem sollte man einen Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach europäischem Datenschutzrecht stellen wenn man der Meinung ist das es Sinn macht.https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Vergessenwerden Der Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach europäischem Datenschutzrecht geht in wenigen einfachen Schritten hier ein Überblick. – Auswahl Land „Deutschland“, Vorname, Nachname (der Suchanfrage), Vorname, Nachname (des Antragstellers), Art des Vertreters (optional), e–mail Adresse, URL / Adresse der Website die entfernt werden soll, ein Text warum der Eintrag gelöscht werden soll (maximal 1000 Buchstaben), eine Bescheinigung der Identität (ohne Bild) im JPG Format, Bestätigung Kontrollkästchen anklicken, Unterschrift (Eingabe Vorname Nachname), Eingabe Datum Monat Tag Jahr und weiter mit „SENDEN“ – Die Eingabe wird sofort online und per e-mail mit einer Bearbeitungsnummer bestätigt. Der Löschvorgang wird geprüft und das Google-Team versucht alles damit der Eintrag bestehen bleibt. Es wurde mir unterstellt das „Die URLs in diesem Fall scheinen sich auf Angelegenheiten zu beziehen, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen und von erheblichem öffentlichen Interesse sind.“. Ich bin mit der Entscheidung die Einträge nicht zu löschen natürlich nicht einverstanden und werde mich an den Datenschutzbeauftragten in Hamburg wenden, Google™ hat in der BRD in dem Bundesland eine Meldeadresse. Der Text in der Eingabe „warum der Eintrag gelöscht werden soll“ wird vom Google Team NICHT gelesen, das merkt man an der Reaktion und der unsinnigen Anfrage nach meinem Wohnsitz in der EU, trotzdem sollte man dort natürlich die richtigen Angaben schreiben. https://support.google.com/legal/contact/lr_eudpa?product=websearch&hl=de Google™ Löschantrag Verweigerung – Datenschutzbeauftragter Hansestadt HamburgIch hatte im Dezember 2016 den Datenschutzbeauftragten in Hamburg mit einer im PGP Standard verschlüsselten e–mail und folgenden Text:“Sehr geehrtes Datenschutz Team in Hamburg, erst einmal großes Lob für die PGP verschlüsselte e-mail, leider gibt es viele Menschen die sich dem komplett verweigern und so die Spionage erst ermöglichen. Ich habe ein kleines Problem mit Google in Hamburg und zwar hatte ich einen Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach europäischem Datenschutzrecht gestellt, dieser wurde mit falscher Begründung abgelehnt. Das Google-Team unterstellt mir das „Die URLs in diesem Fall scheinen sich auf Angelegenheiten zu beziehen, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen und von erheblichem öffentlichen Interesse sind.“ Ich bin nicht beruflich tätig noch gibt es ein öffentliches Interesse an meiner Person. Ich würde mich freuen wenn Sie Google kontaktieren und Sie das Google Team auf die Datenschutzbestimmungen hinweisen könnten. Mit freundlichem Gruß“ informiert.Die Antwort von Google lautete:„Wir haben festgestellt, dass sich die betreffenden Inhalte offenbar auf eine berufliche Tätigkeit beziehen, der Sie möglicherweise zurzeit nachgehen. Damit wir Ihrer Anfrage weiter nachgehen können, antworten Sie uns bitte unter Angabe Ihrer derzeitigen Tätigkeit. Wenn sich diese Inhalte auf eine frühere berufliche Tätigkeit beziehen, bestätigen Sie bitte das Datum, seit dem Sie dieser Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Wenn Sie Unterlagen zur Bestätigung bereitstellen können, wäre dies hilfreich.“. Ich schreibe immer einfache, kurze und verständliche Texte, allerdings ignoriert die das Google Team, trotzdem wiederhole ich mich gerne:„Sehr geehrtes Google Team, bitte teilen Sie mir die frei verfügbare öffentliche Quelle mit von der Sie Kenntnis über meine angebliche berufliche Tätigkeit haben. Ich würde den Anbieter auffordern diese Information nicht zu veröffentlichen. Nochmals, ich gehe keiner beruflicher Tätigkeit nach und es gibt kein öffentliches Interesse an meiner Person.“ Der Datenschutzbeauftragte in Hamburg nach nach nur 4 Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr mit einer PGP verschlüsselten e-mail geantwortet, das hätte ich nicht erwartet. Meine Eingabe zu den Google Suchergebnissen wird unter dem Aktenzeichen XXXX geführt, es gibt eine Vielzahl von Anträgen und Beschwerden gegenüber Google und die Bearbeitung kann dauern. Die Empfehlung sich direkt an die Verantwortlichen der Quellen zu wenden ist sehr gut, ich hatte die Webmaster der betreffenden Seiten bereits kontaktiert und um Löschung gebeten. Meine intensiven Bemühungen google.de daran zu hindern unwahre Aussagen über meine berufliche Tätigkeit zu tätigen blieb leider erfolglos, ich hatte deshalb Anfang April 2017 erneut eine PGP verschlüsselte e–mail mit folgenden Text:„Hallo Datenschutz Team Hamburg, Ende 2016 hatte ich Sie schon einmal kontaktiert, aber leider ist die Sache trotz ihrer und meiner intensiven Bemühungen ohne Erfolg geblieben. Ich muss einen Rechtsanwalt beauftragen damit der von Google.de der Suchmaschine eine schriftliche Unterlassungserklärung abverlangt, damit Google in Zukunft nicht mehr behauptet das ich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Das Google Team verweigerte auch die Auskunft woher sie die nachweislich falsche Information hat das ich einer beruflichen Tätigkeit nachgehe. Google Germany Gmbh ist nach eigener Aussage nicht Betreiber der Suchmaschine google.de ... Ich bräuchte eine Postadresse in der BRD falls Sie mir da weiterhelfen könnten wäre ich Ihnen sehr dankbar. Ich füge ein paar Dokumente anbei, daraus erklärt sich eigentlich alles. Schriftverkehr hatte ich mit Frau XXX ABC Straße in Hamburg. Mit freundlichem Gruß“ geschickt. https://www.datenschutz-hamburg.de Google™ Datenübersicht nach §34 BundesdatenschutzgesetzDas Google Team behauptet ständig das ich eine beruflichen Tätigkeit nachgehe ohne eine Quelle für diese Information anzugeben, ich hatte deshalb am 15.01.2017 eine Anfrage nach §34 Bundesdatenschutzgesetz gestellt.Google Germany GmbH Hamburg ABC–Straße 19 per e–mail removals@google.com 20354 Hamburg Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist eine Anfrage nach dem §34 BDSG, ich würde gerne erfahren welche Daten Sie zu meiner Person XXXX XXXXX gespeichert haben. Das Google Team behauptet im Zusammenhang eines Löschantrages 0-39XX0000XXXXX, Zitat: http://www.inwatec.com/impressum/ Die URLs in diesem Fall scheinen sich auf Angelegenheiten zu beziehen, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen und von erheblichem öffentlichen Interesse sind. Zitat Ende. Ich hatte dem Google Team mehrfach mitgeteilt das ich keiner beruflichen Tätigkeit nachgehe und es auch kein öffentliches Interesse an meiner Person gibt. Ich fordere Sie hiermit auf diese Behauptungen zu unterlassen, da sie nicht der Wahrheit entsprechen. Bitte gegeben Sie mir die Quelle an, die zeigt welche berufliche Tätigkeit ich angeblich nachgehe, ich würde mich gerne an den Herausgeber wenden und ihn ebenfalls auffordern diese Behauptungen zu unterlassen. Meine Identität habe ich bereits ausreichend online bestätigt, ich fordere Sie hiermit auf mir einen Auszug aller von mir gespeicherten Daten an meine Postanschrift in Spanien oder als PDF per e-mail zu senden. Mit freundlichem Gruß“ Brief an Google Hamburg im Februar 2017 Ich hatte bis zum 14.02.2017 leider keine Antwort erhalten, deshalb hatte ich mich nochmals per Briefpost an die Firmenanschrift in der BRD gewandt. Eine Bescheinigung meiner Meldebestätigung hatte ich als Kopie mit eingesendet, aus Datenschutzgründen hatte ich meinen zweiten Vornamen, das Geburtsdatum und die NIE Nummer unkenntlich gemacht. Meine schriftliche Anfrage per Briefpost mit CITIPOST für 0,60 € Porto wurde per e–mail beantwortet, die von mir verlangte Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz wurde verweigert. Die Google Germany GmbH hat nichts mit der Suchmaschine Google zu tun, diese Dienste werden von der Google Inc. mit Sitz in den USA angeboten. Die Mitarbeiterin der Rechtsabteilung scheint eine gewisse Verbundenheit mit der Google Inc. aber nicht abzustreiten ansonsten hätte Sie mir wohl kaum Links zu einem völlig fremden Unternehmen gegeben und würde auch keine google.com e–mail Adresse nutzen.
Die Rechtsabteilung der Google Germany GmbH ist jederzeit für Rückfragen unter der e–mail Adresse rechtsabteilung-de@google.com zu erreichen. Ich nutze keine Dienste der Google Unternehmen um eine weitere Sammlung meiner Daten zu verhindern, es besteht keine Möglichkeit darauf Einfluß zu nehmen da es ja keine Speicherung in der BRD gibt und somit die Google Inc. in den Vereinigten Staaten von Amerika für Anfragen zuständige sind, die dortigen Datenschutzbestimmungen erlauben es dem Unternehmen Daten zu speichern und beliebig zu verwenden. Brief an Google Hamburg im März 2017 Die Antwort von Google Hamburg per unverschlüsselter e–mail war für nicht zu akzeptieren, ich hatte deshalb von Spanien aus im März 2017 einen Brief für 1,15 € Portokosten mit folgenden Text:„Sehr geehrte Frau XXXX, vielen Dank für ihre unverschlüsselte e-mail vom 23.02.2017, ich habe den ungesicherten e-mail Versand ohne PGP Verschlüsselung eingestellt, da ich Sie nicht mit einer gesicherten e-mail Nachricht erreichen konnte deshalb hiermit per Briefpost. 1. Ich hatte von Google Germany GmbH eine Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz angefordert. Die Rechtsgrundlage für den Auskunftsanspruch bildet, sofern nicht speziellere Vorschriften (zum Beispiel bei Sozialdaten) gelten, § 19 BDSG gegenüber öffentlichen Stellen und § 34 BDSG gegenüber nicht-öffentlichen Stellen. Sie haben mir diese kostenlose Auskunft bisher nicht zugesendet, ich fordere Sie hiermit nochmals auf dies zu tun. 2. Sie behaupten, das die Google Germany GmbH nicht die Anbieterin der Suchmaschine Google ist. Laut HRB 86891 finden sich aber zahlreiche aktuelle und ausgeschiedene Geschäftsführer die als Anschrift Mountain View CA 94043 USA Vereinigte Staaten angegeben haben. Ich gehe deshalb weiterhin davon aus, das die Google Germany GmbH die Vertretung der Suchmaschine www.google.de ist, das Sie trotz ihre e-mail Adresse rechtsabteilung-de@google.com nichts mit der google.com zu tun haben ist zwar nicht nachvollziehbar aber zu akzeptieren. 3. Ich fordere Sie hiermit nochmals auf das Suchergebnis zu meinem Namen „XXXX XXXX“ XXX GmbH & Co KG zu entfernen, Fall Nummer 0-XXXXX 4. Ich fordere Sie auf mir mitzuteilen woher Sie die Kenntnis meiner beruflichen Tätigkeit haben, im Rahmen der Verweigung der Löschung des Suchergebnisses hatte Ich dem „Google Team“ dies mitgeteilt und gebeten die Behauptung zu unterlassen. Ich gehe keiner beruflichen Tätigkeit nach. Anbei erhalten Sie Kopien zu den Vorgängen, ich freue mich auf eine baldige Erledigung der einzelnen Punkte und verbleibe mit freundlichem Gruß“ geschickt. Eine Antwort hatte ich bis zum 08.April 2017 nicht erhalten, da ich die Sache gerne schnell erledigen möchte hatte ich erneut einen Brief mit folgenden Text:„Sehr geehrte Frau XXX, bis heute habe ich keine Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz erhalten, ich möchte Sie daran erinnern, das Sie zu dieser kostenfreien Auskunft verpflichtet sind. Es dürfte Ihnen auch bekannt sein, das ich ein Recht auf Berichtigung und Löschung der Daten habe. Ich fordere Sie hiermit nochmals höflich auf mir diese Datenübersicht zuzusenden. Die zweite Angelegenheit mit der Löschung von einem Suchergebnis bei google.de fällt ja nicht in ihre Zuständigkeit da Google Germany GmbH nicht die Anbieterin der Suchmaschine Google.de ist. Ein Löschantrag von mir wurde abgelehnt, da das Suchergebnis mit meiner beruflichen Tätigkeit zu tun hätte und deshalb relevant ist und nicht gelöscht wird. Ich hatte dem “Google Team“ mitgeteilt, das ich keine berufliche Tätigkeit ausübe und Sie (google) ersten es unterlassen sollen dies zu behaupten und mir zweitens mitteilen sollten woher die Information stammt. Ich würde gerne durch einen Rechtsanwalt eine schriftliche Unterlassungserklärung abverlangen das Google.de nicht mehr behauptet das ich einer beruflichen Tätigkeit nachgehe. Wenn Sie eine Postanschrift von google.de in der BRD hätten und mir diese mitteilen könnten würde ich mich freuen.“ geschrieben. Der StatCounter von meiner Website zeigte am 13. April 2017 auch folgende Zugriffe auf.
Das Google Team hatte Mitte April 2017 auf meinen Brief per e–mail fristgerecht indirekt geantwortet. Das von mir zur Löschung beantragte Suchergebnis „http://www.inwatec/impressum/“ wurde geprüft und wird „Gemäß den Richtlinien für die Entfernung von Inhalten hat Google entschieden, vorerst keine Maßnahmen zu ergreifen.“. Es heißt in der weiteren Begründung das ich rechtliche Schritte gegen die Website einleiten könnte. Es fehlte jetzt die Angabe das die URL mit einer beruflichen Tätigkeit von mir in Verbindung steht und deshalb von erheblichem öffentlichen Interesse ist. Ich bin froh das Google meiner Aufforderung nachgekommen ist nicht mehr zu behaupten das ich einer beruflichen Tätigkeit nachgehe. Wenn ich bei der Suchmaschine https://duckduckgo.com meinen Vornamen und Nachnamen eingebe erscheint http://www.inwatec.com/impressum/?L=3 als erster korrekter Link zu meinem Namen, es findet sich dort mein Vorname und Nachname und ein Hinweis Holder of the photography of Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde www.reiseberichte.bplaced.net. Das ist absolut richtig und völlig in Ordnung. Es ging mir bei meinem Löschantrag bei Google auch nur um das Recht auf vergessen und es macht keinen Sinn diese Website als Suchergebnis zu zeigen da sie keine Relevanz zu meiner Person hat.
Probleme Google™ Datenübersicht nach §34 BundesdatenschutzgesetzDatenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz Anfrage bei Google Hamburg im Mai 2017 Google hat massive Probleme mit der Ausstellung einer Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz, ich hatte die am 19. April 2017 erneut per Briefpost angefordert aber bis zum 27. Mai 2017 keine bekommen. Ich hatte per PGP verschlüsselter e–mail an mailbox@datenschutz.hamburg.de und folgenden Text:„Hallo Datenschutzbeauftragter Hamburg Team, nochmals vielen Dank für die Hilfe mit Google Hamburg bei den nicht erfolgten Löschanträgen, immerhin verzichtet Google jetzt ja auf die unwahre Behauptung meiner beruflichen Tätigkeit. Ich hatte am 19. April 2017 eine Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz per Briefpost angefordert (siehe PDF anbei) angefordert, aber bis zum 27.05.2017 keine Antwort erhalten. Ich würde mich freuen wenn Sie Google kontaktieren könnten und meiner berechtigten Forderung Nachdruck verleihen. Ich werde Google selbst nochmals per Briefpost auffordern mir die Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz zuzusenden, da ja vermutlich nicht richtige Daten gespeichert sind.“ Mit freundlichem Gruß“ geschrieben. Brief an Google Hamburg im Mai 2017 Ich hatte am 27.Mai 2017 dann erneut einen Brief mit folgenden Text:„ am 19.04.2017 hatte ich bereits eine Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz per Briefpost angefordert, leider bis zum 27.05.2017 keine erhalten. Ich habe den Datenschutzbeauftragten der Hansestadt Hamburg per PGP verschlüsselter e-mail darüber informiert, mir ist aber auch klar das es viele Anträge gibt und die Zeit in Anspruch nehmen. Ich fordere Sie hiermit erneut auf mir bis zum 01.07.2017 eine kostenlose Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz zuzusenden. Ich würde gerne erfahren welche Daten außerhalb der Aufbewahrungsbestimmungen zu meiner Person gespeichert sind, ob eventuell Daten weitergegeben wurden und welchem Zweck die Speicherung dient. Sollten Angaben erneut nicht der Wahrheit entsprechen würde ich um eine Korrektur bitten. Eine Kopie von meinem Personalausweis und der Meldebescheinigung Spanien auf dem Sie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer zur Legitimation meiner Anfrage liegt Ihnen bereits vor. Ich bedanke mich schon im voraus für ihre Mühe, mehr Informationen zur Datenübersicht nach §4 Bundesdatenschutzgesetz auf https://www.bfdi.bund.de/ . Ein wichtiger Hinweis: die Geheimdienste wie BND, CIA, NSA oder GCHQ überwachen den unverschlüsselten e-mail Verkehr, ich möchte Sie daher bitte mir eine PGP verschlüsselte e-mail oder einen Brief zu senden.“ Google Hamburg geschrieben. Eine Anwort hatte ich von Google Hamburg bis zum 09.08.2017 nicht erhalten, deshalb hatte ich eine verschlüsselte e–mail an mailbox@datenschutz.hamburg.de mit folgenden Text geschrieben:„Hallo Team vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Sie hatte mir schon einmal ein wenig in der Sache google geholfen DANKE. Die Verweigerung Löschanträge zu bearbeiten wurde teilweise aufgegeben. Ich nutze natürlich keine Google Dienste wie google.de youtube.com oder Android Geräte. Es sind aber einige persönliche Daten angefallen und ich wollte gerne erfahren welche gespeichert wurden und ob die Angaben alle richtig sind. Leider hat Google auf mehrere Anfragen nach einer Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz nicht reagiert. KOPIEN PDF anbei Könnten Sie helfen?? Mit freundlichem Gruß. Briefversand Einschreiben Einwurf im August 2017 Am 15. August 2017 hatte ich dann per Einschreiben einen Brief an Google gesendet, und nur die ersten Zeilen ergänzt, sprich erweitert.„am 19.04.2017 und 27.05.2017 hatte ich bereits eine Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz per Briefpost angefordert, leider bis zum 14.08.2017 keine erhalten. Es ist natürlich möglich das zwei Briefe auf dem Transportweg verloren gehen und Ihnen nicht zugestellt wurden. Ich möchte das mit der dritten Anfrage natürlich ausschließen und sende Ihnen diesen Brief auch auf Anraten meiner Rechtsanwältin als Einschreiben.“ Bußgeldverfahren gegen Google™Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte mich am 29.08.2017 per verschlüsselter e–mail darüber informiert das gegen Google Germany GmbH ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde.Stellungsnahme Google™ Datenübersicht nach §34 BundesdatenschutzgesetzBrief von Google Hamburg im September 2017 Nur Dank der Bemühungen vom Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte ich im September 2017 von Google™ eine Art Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz erhalten. Der Beauftragte für den Datenschutz von Google Germany GmbH teilte mit im wesentlichen mit. – Das man nicht geantwortet hätte, da man die Sache für erledigt gehalten hatte. – Das Google Germany GmbH keine personenbezogenen Daten verarbeitet, da die Websuche von Google in den USA von der Google Inc angeboten wird. – Das Google Germany GmbH keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergibt. – Das Google Germany GmbH nur die Daten die in dem Vorgang angefallen sind im Rahmen üblicher Geschäftsprozesse aufbewahrt. Die Antwort ist natürlich unbefriedigend, da bei meinem Löschantrag für Suchergebnisse mit „Die URL in diesem Fall scheinen sich auf Angelegenheiten zu beziehen, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen und von erheblichem öffentlichen Interesse sind.“ geantwortet wurde. Ich hatte mitgeteilt, das ich keiner beruflichen Tätigkeit nachgehe und ich wissen möchte woher Google diese Information hat. Eine Antwort darauf blieb aus, es wurde dann auf die Aussage verzichtet. Auch der Verweis auf irgendeinen Datenschutz Link im Internet ersetzt keine schriftliche Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz. Google™ Löschantrag erfolgreichEs gibt auch bei Google™ mal gute Nachrichten, ein Eintrag wurde tatsächlich gelöscht, allerdings liegt das wohl eher daran, das ich den Webmaster der betroffenen Seite gebeten hatte meinen Namen zu entfernen und er dafür großes Verständnis hatte und meinen Namen auf der Webseite gelöscht hatte. Das Google Team konnte somit meinen Namen auf dieser Website nicht mehr finden und konnte mir mitteilen:„Unsere Mitteilung betrifft die folgenden URL: http://www.xxxxx Wir haben Ihren Namen auf dieser Seite nicht gefunden. Wir haben manuelle Maßnahmen ergriffen, um diese Seite aus den europäischen Versionen der Google-Suchergebnisse für Suchanfragen mit Bezug auf Ihren Namen auszuschließen. Diese Seiten werden auch für Nutzer in Ihrem Land blockiert, die Suchanfragen mit Bezug auf Ihren Namen eingeben.“. Es macht also sehr viel Sinn bei den Webmastern direkt einen Löschantrag zu stellen.Google™ .de Suchmaschine Adresse in der BRDDie Google Germany GmbH ist nach eigener Aussage nicht die Anbieterin der Suchmaschine google.de, gerne würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen eine schriftliche Unterlassungserklärung abzufordern, um die Adresse herauszufinden haben ich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit einer PGP verschlüsselten e–mail und folgenden Text:„Hallo Poststellen Team von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, erst einmal großes Lob für die übersichtlich gestaltete Website und die Möglichkeit Sie sicher und verschlüsselt mit PGP zu erreichen. Ich habe massive Probleme mit Google.de 1. Ein Löschantrag wurde abgelehnt, da das Suchergebnis mit meiner beruflichen Tätigkeit zu tun hätte und deshalb relevant ist und nicht gelöscht wird. Ich hatte dem “Google Team“ mitgeteilt, das ich keine berufliche Tätigkeit ausübe und Sie (google) ersten es unterlassen sollen dies zu behaupten und mit zweitens mitteilen sollten woher die Information stammt. 2. Mein Antrag eine Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz zu erstellen wurde von Google Germany GmbH nicht bearbeitet. Die Rechtsabteilung von Google Germany GmbH teilte mir mit das sie nichts mit der Suchmaschine Google. Inc zu tun haben, was ich anzweifele aber natürlich zur Kenntnis nehme. Haben Sie eine Postadresse von Google.de der Suchmaschine in Deutschland? Ich würde gerne von einem Rechtsanwalt eine schriftliche Unterlassungserklärung abverlangen das Google.de nicht mehr behauptet das ich einer beruflichen Tätigkeit nachgehe. Allgemein hoffe ich das meine Hinweise auch vom öffentlichen Interesse sind. Mit freundlichem Gruß“ Anfang April 2017 kontaktiert.Brief von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im April 2017 Eine Antwort hatte ich per Briefpost von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im April 2017 erhalten, es gab Hinweise und Anleitungen zu Google und einen Verweis an den Datenschutzbeauftragen der Hansestadt Hamburg der in der Sache zuständig ist. Ich hatte mich für diese Information noch ausführlich per Briefpost bedankt. Die Angelegenheit hatte ich ja erledigt da Google seine Behauptungen nicht mehr wiederholt. Google™ .de Suchmaschine Adresse in der BRD laut DENICGoogle™ Germany GmbH, ABC–Straße 19, 20354 Hamburg im Januar 2018 Die Domain google.de wurde auf das Unternehmen Google Inc. 1600 Amphitheatre Parkway, 94043 Mountain View, USA, Telefon +1 6502530000 der der DENIC registriert. Die DENIC ist die Registrierungsstelle aller .de Domains. Es gab seit dem 30.03.2011 keine Aktualisierung was den Domaininhaber betrifft, der Stand vom April 2017 lautete.
https://www.denic.de Verbraucherzentrale HamburgDie Verbraucherzentralen in Deutschland bieten zahlreiche Informationen, da Google Germany GmbH ihren Sitz in der Hansestadt Hamburg hat ist die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. der Ansprechpartner. Ich hatte im April 2017 einen Brief mit folgenden Text:“Sehr geehrte Damen und Herren, ausdrücklich wünsche ich keine Rechtsberatung, möchte Ihnen aber meine, auch für die Allgemeinheit interessanten Erfahrungen mit Google Germany GmbH in ABC–Straße 19, 20354 Hamburg mitteilen. 1. Google Germany GmbH nicht die Anbieterin der Suchmaschine Google.de ist. 2. Google Germany GmbH eine Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz wie von mir angefordert bislang noch nicht zugesendet hat. 3. google.de behauptet das ich einer beruflichen Tätigkeit nachgehe. Ein Löschantrag von mir wurde abgelehnt, da das Suchergebnis mit meiner beruflichen Tätigkeit zu tun hätte und deshalb relevant ist und nicht gelöscht wird. Ich hatte dem “Google Team“ mitgeteilt, das ich keine berufliche Tätigkeit ausübe und Sie (google) ersten es unterlassen sollen dies zu behaupten und mit zweitens mitteilen sollten woher die Information stammt. Ich würde gerne durch einen Rechtsanwalt eine schriftliche Unterlassungserklärung abverlangen das Google.de nicht mehr behauptet das ich einer beruflichen Tätigkeit nachgehe. Allgemein hoffe ich das meine Hinweise auch vom öffentlichen Interesse sind. Haben Sie eine Postadresse von Google.de der Suchmaschine in Deutschland? Falls ja schicken Sie mir die bitte kurz per e-mail, nur falls es kostenfrei ist! Mit freundlichem Gruß“ geschickt, da ich keine PGP verschlüsselte e-mail Adresse finden konnte.Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Kirchenallee 22 20099 Hamburg http://www.vzhh.de Webmaster LöschantragEine weitere Möglichkeit ist es natürlich einfach die Webmaster der betreffenden Internetseiten anzuschreiben und um Löschung zu bitten. Ich verwenden den folgenden Text:„Hallo Webmaster von ....bei der Sucheingabe von meinem Vornamen und Nachnamen bei google.de wird die folgende Webseite gelistet (URL) Ich habe bei Google einen Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach europäischem Datenschutzrecht gestellt. Wegen der hohen Bedrohungslage die von den Geheimdiensten ausgeht ziehe ich mich so weit wie möglich aus dem Internet zurück, könnten Sie den Eintrag von meinen Namen auf ihrer Website bitte löschen? Vielen Dank für ihre Mühe und das Verständnis für den Datenschutz. Mit freundlichem Gruß“Google™ Dienste wie YouTube™Das Video Portal YouTube™ ist ebenfalls ein Google Unternehmen und Anfang 2017 wurde durch ein Pop Up besonders auf die Datenschutzbestimmungen hingewiesen. Es werden von allen Google Diensten Daten vom Nutzer aufgezeichnet, zum Beispiel die IP Adresse, die Geräte ID und weitere, damit wird ein Nutzer eindeutig identifiziert und ein Profil erstellt. Die Daten dienen dazu personalisierte Inhalte anzubieten und Werbeeinblendungen zu optimieren, sogar die Sicherheit und der Schutz vor Betrug und Missbrauch soll verbessert werden. Ich bin mit den Datenschutzbestimmungen und der Sammlung meiner persönlichen Daten und Vorlieben nicht einverstanden und nutze solche Dienste nicht mehr.https://www.youtube.com Google™ Dienste wie Street ViewGoogle™ Germany GmbH, Google Street View Kamerafahrzeug in Lubań - Lauban, Polen im August 2024 Dieses Google Street View Kamerafahrzeug hatte ich in Lubań - Lauban, Polen im August 2024 auf dem Hotelparkplatz gesehen, der Wagen mit der runtergeklappten 360° Kamera auf dem Dach ist in Hamburg, Deutschland zugelassen. Der Dienst erfasst nicht nur Bilddaten, auch WLAN Daten wurden oder werden immer noch erfasst. Das Sammeln von Informationen wie bei Geheimdiensten üblich wird hier öffentlich gemacht, die Wikipedia Seite beschreibt den Dienst sehr gut. Der Veröffentlichung der Bilder kann man widersprechen, eine Beschreibung und ein Widerspruchsformular findet man beim Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Probleme Th.Schomburg Sanitär & Heiztechnik GmbH Datenübersicht nach §34 BundesdatenschutzgesetzEinwurfeinschreiben Brief Th.Schomburg Sanitär & Heiztechnik GmbH im September 2017 Mitte September 2017 hatte ich per Einwurfeinschreiben von der Firma Th.Schomburg Sanitär & Heiztechnik GmbH eine Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz angefordert. Das Anschreiben war korrekt mit folgenden Text:„Sehr geehrte Damen und Herren, meine Kundennummer lautet XXXXX Ich hätte gerne eine kostenlose Auskunft nach §34 Bundesdatenschutzgesetz welche Daten außerhalb der Aufbewahrungsbestimmungen zu meiner Person gespeichert sind, ob eventuell Daten weitergegeben wurden und welchem Zweck die Speicherung dient. Eine Kopie von meinem Personalausweis und der Meldebescheinigung Spanien auf dem Sie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer zur Legitimation meiner Anfrage überprüfen können lege ich bei. Die Datenübersicht können Sie mir wahlweise per Briefpost, Telefax oder e-mail zustellen.“. Das Unternehmen hatte auch nach 4 Wochen nicht geantwortet und ich hatte deshalb die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen mit einer PGP verschlüsselten e–mail an poststelle@lfd.niedersachsen.de und folgenden Text:„Sehr geehrtes Team der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, vielen Dank für die Möglichkeit Sie sicher mit einer PGP verschlüsselten e-mail zu erreichen. Ich hatte am 17.09.2014 per Einwurfeinschreiben eine Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz von der Firma Theodor Schomburg GmbH, Karl-Kellner-Straße 124 in 30853 Langenhagen verlangt. Leider hatte ich von dem Unternehmen bis zum 21.10.2017 keine Antwort erhalten, ich würde mich freuen wenn Sie Kontakt aufnehmen könnten und die Firma über ihre Pflichten nach dem Datenschutzgesetz zu informieren.“ kontaktiert. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover
Die Antwort vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen hatte ich Anfang November 2017 per unverschlüsselter e–mail erhalten, obwohl mein öffentlicher PGP Schlüssel natürlich bekannt war. Er hatte das Unternehmen kontaktiert und eine ausreichende Auskunft über meine gespeicherten Daten bekommen. Ich hatte mich für die Mühe dann noch per verschlüsselter e–mail bedankt. Der Service ist sehr gut, da viele Unternehmen solche berechtigten Anfragen einfach ignorieren und nicht antworten. Die Datenschutzbeauftragte hatte mich am 17.09. angerufen .. meine e-mail konnte entschlüsselt werden :-) Sie sieht die Praxis von enercity AG ebenfalls als bedenklich an und wird erst einmal schriftlich um Stellungnahme bitten.. Sie hatte mich gefragt ob Sie meinen Namen und Anschrift bei enercity nennen dürfte , SELBSTVERSTĂ„NDLICH ! Ich werde per Briefpost dann über den Ausgang informiert. Wenn ich das so sehe was die Menschen bei facebook, instagram, google u.s.w. an Daten preis geben zum Glück freiwillig... Datenschutz RechteDie Rechte im Datenschutz in der BRD sind sehr umfangreich, man hat zum Beispiel ein Recht auf Berichtigung. Die verantwortliche Stelle im Unternehmen ist verpflichtet, unrichtige Daten von sich aus zu korrigieren §§ 20 Abs. 1, 35 Abs. 1 BDSG. Wenn man selbst davon Kenntnis hat das Daten unrichtig oder veraltet sind sollte man auch selbst darauf hinweisen, in Akten werden aber nur Berichtigungsvermerke beigefügt. Das Problem ist natürlich das man es nicht überprüfen kann ob tatsächlich eine Änderung durchgeführt wurde.Das Recht auf Löschung von Daten §§ 20 Abs. 2, 35 Abs. 2 BDSG gilt wenn unzulässig oder ohne Einwilligung Daten gespeichert wurden. Das Problem in der Praxis ist das man nicht weiß welches Unternehmen welche Daten gespeichert hat, eigentlich muss jede Stelle, die Daten ohne persönliche Kenntnis erhebt und verarbeitet einen hierüber benachrichtigen. Die Benachrichtigung ist die Grundlage Datenschutzrechte durchzusetzen. DatenweitergabeDie Datenweitergabe ist für mich als Nutzer nicht zu kontrollieren, im November 2016 wurde über einen Fall bei OTTO berichtet, ein Kunde von www.otto.de wurde beim Kundenservice Telefon von Hagebau persönlich mit Vornamen und Nachnamen begrüßt. Die Rufnummer wird in der Regel übermittelt, aber wie kommt die Telefonzentrale von Hagebau an die persönlichen Daten? Die Daten wurden von Otto an den Online Baumarkt Hagebau weitergeleitet, da dieser zur OTTO Gruppe gehört, nicht aber die Hagebaumärkte vor Ort. OTTO hat somit nicht gegen Vorschriften der Datenweitergabe verstoßen, da die ja intern in Firmen genutzt werden dürfen.DatendiebstahlEin großes Problem ist der Datendiebstahl bei Unternehmen, viele setzen auf Microsoft® Produkte und den sogenannten Could Computing, wo Daten in einer „Wolke“ dezentral im Internet gespeichert werden. Die Betriebssystemhersteller wie Microsoft® und die Internet Dienstanbieter wie Dropbox tun alles für die Sicherheit, trotzdem gibt es erfolgreiche Angriffe auf solche Systeme. Ende November 2016 wurde bekannt das bei mitfahrgelegenheit.de über 600 000 IBAN Nummern und weitere persönliche Daten gestohlen wurden. Diese Angriffe werden von den Unternehmen wenn überhaupt entdeckt und als Straftat zur Anzeige gebracht. Ich war persönlich als Nutzer bisher noch nicht betroffen, habe aber im Schadensfall die Probleme und kann wohl nach BRD Recht keine Schadensersatzansprüche an die Unternehmen stellen die durch mangelhafte Sicherung der IT für den Schaden verantwortlich sind. Comuto Deutschland GmbH ehemaliger Betreiber von mitfahrgelegenheit.de sagte:„Das Unternehmen entschuldigt sich bei den ehemaligen Nutzern der beiden Plattformen für etwaige Unannehmlichkeiten, die hierdurch entstehen können.“, der Kunde steht mit seinen Problemem alleine da.
Kündigung sämtlicher arabischer VielfliegerprogrammeIch hatte im Januar 2016 mit Entsetzen die Massenhinrichtung in Saudi Arabien den Meldungen der Online Medien entnommen und war gespannt wie die anderen arabischen Länder dazu stehen. Es gab von allen Ländern eine eindeutige Unterstützung, ich lehne diese Maßnahmen der Massenhinrichtungen absolut ab und möchte als Verbraucher oder Gast einer Fluggesellschaft das nicht unterstützen. Ich werde in Zukunft nicht mehr mit arabischen Airlines fliegen und hatte die Vielfliegerprogramme von Emirates® Skywards Meilenprogramm, Etihad Guest Meilenprogramm, Gulf Air Falconflyer Meilenprogramm, Kuwait Airways Oasis Club Meilenprogramm, Qatar Airways Privilege Club und Royal Jordanian Royal Plus gekündigt. Der Syrien Konflikt der vermutlich von Qatar durch Unterstützung von Oppotionellen ausgelöst wurde um den Präsidenten zu stürzen und Europa mit einem Flüchtlingsstrom anzugreifen sind ein weiterer Grund diese Fluggesellschaften zu meiden. Die Regierung der BRD kann kaum Sanktionen gegen solche Staaten verhängen da Waffenlieferungen und Erdölimporte zu wichtig für die deutsche Wirtschaft sind. Ich kann als Fluggast aber entscheiden ob ich das unterstütze oder nicht, die Macht der Verbraucher ist größer als die von staatlichen Subventionen.Datenschutz GroßbritannienDie Datenschutzbestimmungen in Großbritannien erlauben es Unternehmen dauerhaft persönliche Daten zu speichern und es gibt auch keine Verpflichtung ein Online Kundenkonto zu löschen. Ich kann aufgrund der Gesetzeslage meine Kundenkonten bei easyJet, Wizz Air und Terravision nicht löschen. Eine Einreise nach Großbritannien oder ein Einkauf in einem Online Shop kommt für mich deshalb in Zukunft nicht mehr in Frage. Ich kann jeden nur davor warnen seine persönlichen Daten einem Unternehnem in England anzuvertrauen, sollte man ein Kundenkonto haben kann man natürlich trotzdem bitten dieses zu schließen.duoLingoDer Anbieter duoLingo kommt aus den USA und in dem Fall sollte man sich die Datenschutzbestimmungen vor der Anmeldung durchlesen. Ich hatte das im Januar 2017 getan, obwohl die Internetseite auf Deutsch verfügbar ist werden die Datenschutzrichtlinien auf Englisch angezeigt. Ich denke daran sieht man schon wie schlecht es mit dem Datenschutz aussieht, man kann ja wohl kaum von einem normal begabten Menschen verlangen sich rechtlich komplizierte Texte nicht in der Muttersprache durchzulesen. Ich hatte mich dann nicht bei dem Dienste angemeldet, da ich letztlich nicht weiß was mit meinen persönlichen Informationen passiert, an wen sie weitergegeben werden und wie lange sie gespeichert werden.https://www.duolingo.com Account KillerDie Website Account Killer ist auf Deutsch verfügbar und bietet viele Tipps und Tricks wie man einen Online Account löschen kann. Es gibt viele, meist US amerikanische Websites die ein Löschen des Kontos gar nicht anbieten. Account Killer hat eine alphabetische Blacklist, die ist hilfreich um zu entscheiden ob man sich bei einem Dienst anmeldet oder es aus Datenschutzgründen lieber läßt. Die Unternehmen auf der schwarze Liste bieten keine Schließung von einem Konto an, trotzdem kann man den Kundenservice kontaktieren und die Daten im Profil löschen. Es gibt auch eine Möglichkeit Website zu melden bei denen es Probleme gibt.https://www.accountkiller.com Eigenverantwort DatenschutzDer Datenschutz liegt in der Eigenverantwort der jeweiligen Person oder des Unternehmens, die meisten lehnen e–mail Verschlüsselung mit PGP oder De–Mail kategorisch ab und kommunizieren ungeschützt über das Internet. Das ist auch das Recht von jedem, es gibt kein Gesetz welches eine Verschlüsselung vorschreibt. Die Kosten der Wirtschaftsspionage werden in Deutschland im zweistelligen Milliarden Bereich geschätzt, das sind offizielle Zahlen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.FazitDer Datenschutz wird immer wichtiger, ich war erstaunt wie schwierig das Löschen von Mitgliedskonten teilweise war und immer noch ist, denn es entstehen den Unternehmen doch keine finanziellen Verluste wenn Sie ein Mitglied weniger haben. Das Gegenteil ist doch der Fall, sie sollten sich freuen das keine Karteileichen in den Datenbanken schlummern. Ich kann jedem nur raten hartnäckig zu bleiben und auf die Löschung zu bestehen, eine tatsäcliche Kontrolle habe ich natürlich nicht, ich kann nur hoffen das meine Daten tatsächlich gelöscht wurden. Die ganze Sache hat aber letztlich auch noch etwas Gutes, da ich meine Nutzung des Internets einschränken muss um die Datensammlung zu minimieren bleibt wieder Zeit für andere Dinge im Leben. Ich kann jedem nur raten so wenig wie möglich im Internet zu machen, alle Aktivitäten werden lebenslänglich aufgezeichtet und können verwendet werde, wie auch immer das aussehen wird. |